20. Juli 2021 – Sebastian Tegtmeyer

Service

Darf ich Haustiere einfach in meiner Wohnung halten?

Tiere in der Nachbarschaft sind nicht selten: Fast in jedem zweiten Haushalt leben Haustiere. Und viele von ihnen in Mietwohnungen. Ob das erlaubt ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Denn es kommt auf die Regeln im Mietvertrag an.

Hamster
Foto: Ellie Burgin, Pexels

Kann mir denn mein Vermieter generell ein Haustier verbieten? Zum Beispiel Hunde und Katzen?

Nein, pauschal darf das nicht verboten werden. Wenn ich mir einen Hund oder eine Katze zulegen möchte, sollte ich aber nachfragen. Vermieter müssen dabei alle Interessen der Mieter und Nachbarn abwägen. Sie dürfen aber nicht willkürlich ihre Zustimmung verweigern. Wer ein Haustier hat, sollte auf jeden Fall Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und sich an die Regeln halten. In der Hausordnung kann zum Beispiel festgelegt werden, dass Hunde oder Katzen außerhalb der Wohnung angeleint werden müssen.

Wie sieht das mit kleineren Haustieren aus?

Gewöhnliche Kleintiere sind immer erlaubt. Kleintiere sind Tiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können, also Fische, Hamster oder Kaninchen. Sie stellen einem Gerichtsurteil zufolge keine Beeinträchtigung für die Wohnung dar und stören niemanden. Die Haltung gehört also immer zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung. Eine Erlaubnis muss ich nicht einholen.

Jetzt gibt es aber natürlich auch Leute, die ziemlich ungewöhnliche Haustiere haben. Wie sieht es denn damit aus?

Bei Gift- oder Würgeschlangen sieht das schon anders aus. Da können die Besitzer der Wohnung ein Veto einlegen. Auch bei Haustieren, die schon erlaubt waren, aber zum Beispiel Menschen verletzt haben. Es gab auch schon Fälle, da haben Mieter Hühner oder Igel auf dem Balkon gehalten. Auch das kann verboten werden, zum Beispiel wegen des Geruchs oder wegen der Lautstärke.

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